LAG Hamm, vom 18.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 879/16
ArbG Hagen, vom 14.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2341/15
Anforderungen an die Begründung eines erfolgreichen Auflösungsantrages trotz gerichtlich festgestellter Sozialwidrigkeit der KündigungWiederholungsgefahr pflichtwidrigen Verhaltens trotz Abmahnung Grund für gerichtliche Auflösung des ArbeitsverhältnissesBewusst wahrheitswidrige Erklärungen des Arbeitnehmers als Grund für gerichtliche Auflösung des ArbeitsverhältnissesSchuldhaft gesetzte Auflösungsgründe und Bemessung der Höhe der Abfindung bei gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses
BAG, Urteil vom 24.05.2018 - Aktenzeichen 2 AZR 73/18
DRsp Nr. 2018/10512
Anforderungen an die Begründung eines erfolgreichen Auflösungsantrages trotz gerichtlich festgestellter Sozialwidrigkeit der KündigungWiederholungsgefahr pflichtwidrigen Verhaltens trotz Abmahnung Grund für gerichtliche Auflösung des ArbeitsverhältnissesBewusst wahrheitswidrige Erklärungen des Arbeitnehmers als Grund für gerichtliche Auflösung des ArbeitsverhältnissesSchuldhaft gesetzte Auflösungsgründe und Bemessung der Höhe der Abfindung bei gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitgeber kann sich zur Begründung eines Auflösungsantrags nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG auf Gründe berufen, auf die er zuvor - erfolglos - die Kündigung gestützt hat. Allerdings muss er im Einzelnen vortragen, weshalb die unzureichenden Kündigungsgründe einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit entgegenstehen sollen.Orientierungssätze:1. Der Arbeitgeber kann sich zur Begründung eines Auflösungsantrags nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG auf Gründe berufen, die er zuvor - erfolglos - zur Rechtfertigung der Kündigung herangezogen hat. Sein darauf bezogenes Vorbringen muss aber so beschaffen sein, dass sich das Gericht, wollte es die Auflösung des Arbeitsverhältnisses hierauf stützen, nicht in Widerspruch zu seiner Beurteilung des Kündigungsgrundes als unzureichend setzen müsste (Rn. 19).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.