Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30.08.2016 -
Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das angefochtene Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 32.296,56 € festgesetzt.
I.
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