Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 22.01.2013 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.06.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz und die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte. Die Kosten der Revision trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Dokument wird hochgeladen!
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf eine Entschädigung nach §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|