Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13. Dezember 2011 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt Beihilfe zu den Kosten einer stationären Maßnahme.
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