1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 17. September 2020 -
2. Die Revisionsbeschwerde wird für den Kläger zugelassen.
I.
Die Parteien streiten über die Höhe einer betrieblichen Altersversorgung. Wegen der Einzelheiten des erstinstanzlichen Vortrags und der erstinstanzlich gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils (Bl. 197 - 198 d.A.) Bezug genommen.
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