SG Nürnberg, vom 16.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 6 RJ 1059/97
Anforderungen an das Aufzeigen einer Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Beschluß vom 08.02.2002 - Aktenzeichen B 13 RJ 135/01 B
DRsp Nr. 2002/11627
Anforderungen an das Aufzeigen einer Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Den Anforderungen an das Aufzeigen einer Divergenz genügt der bloße Hinweis auf Vorlagebeschlüsse des BSG nicht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]