A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan.
Antragstellerin war zunächst die V-GmbH, die im Laufe des Rechtsstreits aufgrund eines Verschmelzungsvertrages vom 22. Dezember 1992 zum 14. Mai 1993 mit der V-AG verschmolzen worden ist; die antragstellende Arbeitgeberin firmiert nunmehr als V-GmbH (im folgenden Arbeitgeberin).
Antragsgegner ist der Betriebsrat des Betriebes der Niederlassung West der Arbeitgeberin, früher der V-GmbH.
Die Arbeitgeberin firmierte ursprünglich als W & Co. GmbH und vertrieb mit Sitz in E die elektrotechnischen Erzeugnisse des Kombinats Elektromaschinenbau, eines Rechtsvorgängers in der früheren DDR, in der Bundesrepublik Deutschland.
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