I.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der bei der Beteiligten zu 8) am 23. März 2007 durchgeführten Wahl zur Konzernschwerbehindertenvertretung.
Die Beteiligten zu 1) bis 6) sind sechs von insgesamt zehn Gesamtschwerbehindertenvertretungen innerhalb des Konzerns D AG. Die Beteiligte zu 7) ist die Konzernschwerbehindertenvertretung der Beteiligten zu 8).
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