1. Die Beschwerden der Beteiligten zu 8, 9, 10 und 11 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 06.04.2023 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die aktuell noch von den Beteiligten zu 3, zu 4 und zu 5 betriebene Anfechtung einer Betriebsratswahl.
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