I. Arbeitsgericht Urteil vom 28. Mai 1993 Karlsruhe - 4 Ca 662/92 ,
II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 09. Mai 1994 Baden-Württemberg - 13 Sa 128/93 ,
Anfechtung des Arbeitsvertrages; Täuschung über Schwerbehinderteneigenschaft
BAG, Urteil vom 05.10.1995 - Aktenzeichen 2 AZR 923/94
DRsp Nr. 1996/19331
Anfechtung des Arbeitsvertrages; Täuschung über Schwerbehinderteneigenschaft
»Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft des Stellenbewerbers ist auch dann uneingeschränkt zulässig, wenn die Behinderung, auf der die Anerkennung beruht, tätigkeitsneutral ist (Fortführung von BAG Urteil vom 11. November 1993 - 2 AZR 467/93 - AP Nr. 38 zu § 123BGB). Die unrichtige Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft kann die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123BGB rechtfertigen.«