Die Anhörungsrüge vom 21.07.2009 gegen den Beschluss vom 10.07.2009 - L 15 SF 151/09 - wird zurückgewiesen. Gleiches gilt für die sinngemäße Gegenvorstellung des Antragstellers.
I. Das Bayer. Landessozialgericht (BayLSG) hat mit Beschluss vom 10.07.2009 ausgesprochen, dass die Entschädigung des Antragstellers anlässlich der Wahrnehmung des Untersuchungstermines bei Prof. Dr. F. am 26.03.2007 gemäß § 4 Abs.1 JVEG auf 281,75 EUR festgesetzt werde. Dem Antragsteller stehe keine weitergehende Entschädigung zu als die bereits bewilligte.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|