Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 11. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Anerkennung weiterer Unfallfolgen und die Gewährung von daraus resultierenden Entschädigungsleistungen.
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