Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 29. August 2019 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Verletztenrente infolge eines Arbeitsunfalls. Strittig ist im Kern das Vorliegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS).
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