BSG - Urteil vom 28.06.2022
B 2 U 9/20 R
Normen:
SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 56 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
NZS 2023, 353
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen-Bremen, vom 29.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen L 16 U 129/16
SG Braunschweig, vom 02.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 U 75/12

Anerkennung weiterer Gesundheitsschäden nach einem anerkannten Arbeitsunfall in der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an die Anerkennung einer Posttraumatischen Belastungsstörung im Hinblick auf eine genaue Diagnosestellung nach dem jeweils aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft

BSG, Urteil vom 28.06.2022 - Aktenzeichen B 2 U 9/20 R

DRsp Nr. 2022/16800

Anerkennung weiterer Gesundheitsschäden nach einem anerkannten Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an die Anerkennung einer Posttraumatischen Belastungsstörung im Hinblick auf eine genaue Diagnosestellung nach dem jeweils aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 29. August 2019 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 56 Abs. 2 S. 1;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Verletztenrente infolge eines Arbeitsunfalls. Strittig ist im Kern das Vorliegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS).