Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Meiningen vom 10. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Rotatorenmanschettenruptur rechts als weitere Folge eines von der Beklagten anerkannten Arbeitsunfalles vom 20. April 2015 anzuerkennen ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|