Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 15.06.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
I.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung von Unfallfolgen sowie die Gewährung einer Verletztenrente.
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