LSG Bayern - Urteil vom 08.02.2012
L 2 U 80/10
Normen:
SGB VII § 56; SGB VII § 8; SGG § 159;
Vorinstanzen:
SG Regensburg, vom 14.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 U 56/09

Anerkennung von HWS-Distorsionen des Schweregrades I als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung

LSG Bayern, Urteil vom 08.02.2012 - Aktenzeichen L 2 U 80/10

DRsp Nr. 2012/10380

Anerkennung von HWS-Distorsionen des Schweregrades I als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung

1. Maßstab für die Beurteilung, ob eine Gesundheitsstörung Unfallfolge ist, ist die allgemeine wissenschaftliche Lehrmeinung. 2. Nach aktuellen wissenschaftlichen Erfahrungssätzen weisen selbst HWS-Distorsionen des Schweregrades I (Klassifikation nach Erdmann) kein symptomfreies Intervall von mehreren Tagen oder Wochen auf. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 14. Januar 2010 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 56; SGB VII § 8; SGG § 159;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger Anspruch auf Verletztenrente hat.

Der 1969 geborene Kläger war seit April 2001 als Prüfer bei der Firma D. in R. beschäftigt.

Am 16.11.2005 gegen 5.30 Uhr befuhr er auf dem Weg von seiner Wohnung zur Arbeit mit einer Geschwindigkeit zwischen 50 und 60 km die B 85 Richtung R., als ein entgegenkommendes Fahrzeug vor ihm nach links abbiegen wollte. Der Kläger konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr frontal in das abbiegende Fahrzeug. Er war angeschnallt. Das Auto verfügte über Nackenstützen, aber keinen Air-Bag.