Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 17.06.2005 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten noch um den Umfang der Anrechnung von Zeiten nach dem
Die 1939 geborene Klägerin ist am 03.07.1990 aus Rumänien nach Deutschland übergesiedelt; sie ist Inhaberin des Vertriebenenausweises "A".
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|