LSG Bayern - Urteil vom 26.06.2008
L 19 R 587/05
Normen:
FRG § 15;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 17.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 R 785/03

Anerkennung von Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung in einer rumänischen LPG, ungekürzte Anrechnung durch ununterbrochene Mitgliedschaft

LSG Bayern, Urteil vom 26.06.2008 - Aktenzeichen L 19 R 587/05

DRsp Nr. 2009/1192

Anerkennung von Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung in einer rumänischen LPG, ungekürzte Anrechnung durch ununterbrochene Mitgliedschaft

Maßgeblich für die ungekürzte Anerkennung einer Beitragszeit gemäß § 15 FRG ist allein die ununterbrochene Mitgliedschaft in einer rumänischen LPG. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 17.06.2005 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

FRG § 15;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten noch um den Umfang der Anrechnung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) vom 25.02.1960, speziell um die Berücksichtung der Zeit vom 01.01.1966 bis 31.12.1967.

Die 1939 geborene Klägerin ist am 03.07.1990 aus Rumänien nach Deutschland übergesiedelt; sie ist Inhaberin des Vertriebenenausweises "A".