SG Ulm, vom 29.03.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 J 735/93
Anerkennung von Anschlußersatzzeiten
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.02.1995 - Aktenzeichen L 11 J 856/94
DRsp Nr. 2006/25465
Anerkennung von Anschlußersatzzeiten
Eine an die Aussiedlung anschließende Krankheit kann beim Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente nicht als Anschlußersatzzeit anerkannt werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]