I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 6. März 2009 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Anerkennung von weiteren Unfallfolgen und die Gewährung einer Verletztenrente nach einer MdE um mindestens 20 v.H.
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