Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 4. März 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten auch des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob der zwischenzeitlich verstorbene Lebenspartner des Klägers auf dem Heimweg einen versicherten Wegeunfall erlitten hat.
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