LSG Nordrhein-Westfalen, vom 02.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen L 15 U 248/05
SG Detmold, vom 14.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 U 113/03
Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Behebung eines Störung der Betriebsfähigkeit des Pkw
BSG, Urteil vom 04.09.2007 - Aktenzeichen B 2 U 24/06 R
DRsp Nr. 2008/11910
Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Behebung eines Störung der Betriebsfähigkeit des Pkw
Wenn Maßnahmen zur Behebung einer während eines versicherten Weges auftretenden Störung am benutzten Fahrzeug der Fortsetzung des Weges dienen, so stehen sie unter Versicherungsschutz. Dies muss jedoch durch objektive Umstände bestätigt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]