Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Oldenburg vom 14. September 2021 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall (Wegeunfall).
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