Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin und dem Beigeladenen die außergerichtlichen Kosten auch des Revisionsverfahrens zu erstatten.
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Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der bei einem Handballtraining erlittene Unfall der Klägerin ein Arbeitsunfall ist.
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