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Rechtsprechung
2013
Sonstige
LSG
LSG Baden-Württemberg
LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.03.2013
L 9 U 3957/09
Normen:
SGB VII
§
8
Abs.
1
;
Fundstellen:
NZS 2013, 670
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 19.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen
S 1 U 5631/08
Anerkennung eines Suizids als Folge- und Spätschaden in der gesetzlichen Unfallversicherung
LSG Baden-Württemberg,
Urteil
vom 19.03.2013
- Aktenzeichen L 9 U 3957/09
DRsp Nr. 2013/14132
Anerkennung eines Suizids als Folge- und Spätschaden in der gesetzlichen Unfallversicherung
Zur Anerkennung eines Suizids als Folge- und Spätschaden eines (Jahre zurückliegenden) Versicherungsfalls.
1. Zur Anerkennung eines Suizids als Folge- und Spätschaden eines (Jahre zurückliegenden) Versicherungsfalls.
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