1. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Schwerin vom 20. April 2017 wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung des Ereignisses vom 9. April 2014 als Arbeitsunfall.
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