Der Antrag der Klägerin, ihr zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. Juni 2021 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
I
Gegenstand des Hauptsacheverfahrens ist ein Anspruch der Klägerin auf Anerkennung eines Ereignisses vom 5.1.2017 als Arbeitsunfall im Wege eines Überprüfungsverfahrens.
Die Klägerin war als Servicekraft/Kellnerin in einer Gaststätte beschäftigt. Während ihrer Arbeitsschicht am 5.1.2017 kam es zu einem Zusammentreffen der Klägerin mit einem Arbeitskollegen sowie dessen Ehefrau und Tochter. Als diese der Klägerin im Eingangsbereich begegneten, kam es zu Beschimpfungen und Handgreiflichkeiten der Eheleute gegen die Klägerin. Diese wurde an der Halswirbelsäule und am Schädel verletzt.
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