LSG Bayern - Beschluss vom 08.08.2018
L 17 U 170/17
Normen:
SGB VII § 102;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 26.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 U 194/15

Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall

LSG Bayern, Beschluss vom 08.08.2018 - Aktenzeichen L 17 U 170/17

DRsp Nr. 2018/17796

Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 26.04.2017 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 102;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung einer "Lumboischialgie links bei links paramedianer Bandscheibenprotrusion im Segment LWK 5/SWK 1 mit Kontakt zur S1-Wurzel links im Rezessus und zur L5-Wurzel links intraforaminal" als weitere Folge eines Arbeitsunfalls streitig.