Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 25. August 2017 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (AU).
Der 1958 geborene Kläger ist als Einkäufer bei der G. tätig.
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