Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 13.02.2013 abgeändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Arbeitsunfalles.
Der 1956 geborene Kläger war seit August 2004 als Lieferfahrer in dem von seiner Ehefrau geführten Unternehmen, welches sich mit einem Möbel- und Umzugsservice befasste, beschäftigt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|