BSG - Urteil vom 31.03.2022
B 2 U 13/20 R
Normen:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 14 Buchst. a); SGB VII § 2 Abs. 2 S. 1; SGB VII § 3 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 1; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2; SGB VII § 136 Abs. 3 Nr. 1; SGB IV § 7 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
AP SGB VII _ 8 Nr. 4
BSGE 134, 109
NZA 2022, 1520
NZS 2023, 33
r+s 2022, 601
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 28.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 U 117/18
SG Augsburg, vom 15.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 U 169/17

Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an das Bestehen von Unfallversicherungsschutz während eines Kennenlern-Praktikums als Teilnehmer einer Besichtigung

BSG, Urteil vom 31.03.2022 - Aktenzeichen B 2 U 13/20 R

DRsp Nr. 2022/12622

Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an das Bestehen von Unfallversicherungsschutz während eines "Kennenlern-Praktikums" als Teilnehmer einer Besichtigung

Dem in der Satzung eines Unfallversicherungsträgers geregelten Versicherungsschutz während einer Betriebsbesichtigung steht nicht entgegen, dass die Besichtigung der Betriebsstätte im Zusammenhang mit der Bewerbung um einen Arbeitsplatz bei diesem Unternehmen erfolgt.

Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. Juli 2020 und des Sozialgerichts Augsburg vom 15. Februar 2018 sowie der Bescheid der Beklagten vom 27. April 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. Juli 2017 aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass das Ereignis vom 18. April 2017 ein Arbeitsunfall ist.

Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten in allen Rechtszügen zu erstatten. Im Übrigen sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 14 Buchst. a); SGB VII § 2 Abs. 2 S. 1; SGB VII § 3 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 1; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2; SGB VII § 136 Abs. 3 Nr. 1; SGB IV § 7 Abs. 1 S. 2;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin während der im Zusammenhang mit einem Bewerbungsgespräch erfolgten Besichtigung eines Hochregallagers einen Arbeitsunfall erlitten hat.