Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Februar 2008 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten um die Feststellung eines Arbeitsunfalles.
Der Kläger war als Lastkraftwagen(Lkw)-Fahrer und Baumaschinenführer bei der M. O. Bauunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nachfolgend: GmbH) beschäftigt. Er legte den 6,5 km langen Arbeitsweg zur Betriebsstätte regelmäßig mit seinem privaten Personenkraftwagen (Pkw) zurück.
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