Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 30. August 2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob der Unfall des Klägers am 5. April 2005 ein Arbeitsunfall ist.
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