Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin auch die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
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Zwischen den Beteiligten ist die Feststellung eines Arbeitsunfalls streitig.
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