Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 04.07.2006 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall.
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