Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die klagende Berufsgenossenschaft begehrt von der beklagten Krankenkasse Erstattung von 72.058,91 Euro.
Der bei der Beklagten krankenversicherte A B (Versicherter, nachfolgend: "V.") wurde am 26. November 2005 um ca. 22:15 Uhr während seiner Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft für die M GmbH & Co. KG R auf der zweigleisigen Bahnstrecke L vom Zug erfasst und schwer verletzt. Die Klägerin ist für die M der zuständige Unfallversicherungsträger. Der Zug erfasste den V. von hinten mit etwa 130 km/h.
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