Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24. Juli 2007 wird zurückgewiesen. Aussergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Streitig ist die Anerkennung eines Achillessehnenrisses vom gleichen Tage als Unfallfolge.
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