LSG Hessen - Urteil vom 04.02.2020
L 3 U 107/19
Normen:
SGB VII § 9 Abs. 1 S. 2; SGB VII § 9 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Gießen, vom 21.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 22/18

Anerkennung einer sogenannten Wie-Berufskrankheit in der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an die Anerkennung einer chronischen Hypothermie - Nonfreezing Cold Injury - NFCI - bei Personen mit Tätigkeiten unter Kälteexposition - hier bei der Tätigkeit an einer Produktionslinie für die PralinenherstellungErforderlichkeit eines generellen Ursachenzusammenhangs zwischen der Erkrankung und der besonderen Einwirkung

LSG Hessen, Urteil vom 04.02.2020 - Aktenzeichen L 3 U 107/19

DRsp Nr. 2020/17119

Anerkennung einer sogenannten Wie-Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an die Anerkennung einer chronischen Hypothermie - Nonfreezing Cold Injury – NFCI - bei Personen mit Tätigkeiten unter Kälteexposition – hier bei der Tätigkeit an einer Produktionslinie für die Pralinenherstellung Erforderlichkeit eines generellen Ursachenzusammenhangs zwischen der Erkrankung und der besonderen Einwirkung

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gießen vom 21. Mai 2019 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 9 Abs. 1 S. 2; SGB VII § 9 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Anerkennung einer chronischen Hypothermie bzw. einer "Non-freezing Cold Injury" ("NFCI") "wie eine Berufskrankheit" (Wie-Berufskrankheit - Wie-BK) nach § 9 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII).