LSG Hessen - Urteil vom 25.03.2014
L 3 U 207/11
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Fulda, vom 30.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 U 103/09

Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung; Anwendbarkeit des neuen Diagnosesystems DSM-V

LSG Hessen, Urteil vom 25.03.2014 - Aktenzeichen L 3 U 207/11

DRsp Nr. 2014/15883

Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung; Anwendbarkeit des neuen Diagnosesystems DSM-V

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 30. August 2011 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen, soweit sie über das angenommene Teilanerkenntnis vom 25. März 2014 hinausgeht.

II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Klägers auf Rente wegen der Folgen eines anerkannten Arbeitsunfalls.