Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Magenkrebserkrankung des Klägers als Berufskrankheit der Haut nach Nr. 5102, hilfsweise Nr. 5101 der Anl. 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung festzustellen ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|