LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.04.2015
L 10 U 5100/10
Normen:
SGG § 118 S. 1; ZPO § 404a;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 23.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 20 U 5638/09

Anerkennung einer Kniegelenkserkrankung als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung; Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens; Kein informationelles Selbstbestimmungsrecht bei Verhinderung eines unliebsamen Sachverständigen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2015 - Aktenzeichen L 10 U 5100/10

DRsp Nr. 2015/11870

Anerkennung einer Kniegelenkserkrankung als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung; Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens; Kein informationelles Selbstbestimmungsrecht bei Verhinderung eines unliebsamen Sachverständigen

Der Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens steht der unter Hinweis auf den Schutz seiner Daten und seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung erklärte Widerspruch des Klägers, die Akten an den Sachverständigen zu übersenden, jedenfalls dann nicht entgegen, wenn damit ein unliebsamer Sachverständiger verhindert werden soll (Anschluss an LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.05.2002, L 2 B 59/02, juris).

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 23.07.2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtzügen nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 118 S. 1; ZPO § 404a;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Anerkennung seiner beidseitigen Kniegelenkserkrankung als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV; nachfolgend BK 2112).