Der Antrag der Beklagten, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 7. Kammer - vom 10. November 2023 zuzulassen, wird abgelehnt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
I. Der Kläger begehrt die Anerkennung einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus als Dienstunfall bzw. als Berufskrankheit.
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