Anerkennung einer HIV-Infektion als Berufskrankheit, Zulässigkeit von Amtsermittlungen mit der Folge der Offenbarung gegenüber dem Arbeitgeber
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.2006 - Aktenzeichen L 9 U 4963/06 A
DRsp Nr. 2008/8750
Anerkennung einer HIV-Infektion als Berufskrankheit, Zulässigkeit von Amtsermittlungen mit der Folge der Offenbarung gegenüber dem Arbeitgeber
Im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes im sozialgerichtlichen Verfahren ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die nur anonyme Meldepflicht einer HIV-Infektion nach dem Infektionsschutzgesetz auch für medizinisches Personal gegenüber dem Arbeitgeber nur eine eingeschränkte Offenbarungspflicht begründet. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]