Anerkennung einer Hepatitis-B-Infektion eines Klärfacharbeiters als Berufskrankheit
LSG Chemnitz, Urteil vom 04.07.2007 - Aktenzeichen L 2 U 137/05
DRsp Nr. 2007/20497
Anerkennung einer Hepatitis-B-Infektion eines Klärfacharbeiters als Berufskrankheit
Einer Infektionsgefahr hinsichtlich Hepatitis B sind Klärfacharbeiter bei ihrer Tätigkeit nicht so ausgesetzt, wie die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium Tätigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]