LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.03.2012
L 2 U 4715/09

Anerkennung einer Hepatitis-B-Erkrankung als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung für eine Pflegehelferin

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2012 - Aktenzeichen L 2 U 4715/09

DRsp Nr. 2012/8610

Anerkennung einer Hepatitis-B-Erkrankung als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung für eine Pflegehelferin

Keine Anerkennung einer Hepatitis-B-Erkrankung als BK 3101 bei einer Tätigkeit als Pflegehelferin in einem Altenpflegeheim, da keine besondere Infektionsgefahr.

Keine Anerkennung einer Hepatitis-B-Erkrankung als BK 3101 bei einer Tätigkeit als Pflegehelferin in einem Altenpflegeheim, da keine besondere Infektionsgefahr. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts H. vom 26. August 2009 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Anerkennung einer Hepatitis-B-Erkrankung als Berufskrankheit.