Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. Mai 2008 insofern aufgehoben, als die Beklagte zur Zahlung einer Verletztenrente an die Klägerin über den 26. Dezember 2000 hinaus verurteilt wird.
Im Übrigen wird die Revision der Beklagten zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits auch für das Revisionsverfahren zu erstatten.
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Umstritten ist die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) und die Gewährung einer Verletztenrente.
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