Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen vom 10. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2112 (BK 2112 Gon-arthrose) der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV).
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