LSG Thüringen - Urteil vom 06.02.2014
L 1 U 555/10
Normen:
BKV Anl. 1 Nr. 3102; SGB VII § 9 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Gotha - S 17 U 2663/04 - 15.03.2010,

Anerkennung einer Berufskrankheit nach BKV Anl. 1 Nr. 3102 in der gesetzlichen Unfallversicherung; Keine besonders erhöhte Infektionsgefahr beim Entleeren von Biomülltonnen

LSG Thüringen, Urteil vom 06.02.2014 - Aktenzeichen L 1 U 555/10

DRsp Nr. 2014/7705

Anerkennung einer Berufskrankheit nach BKV Anl. 1 Nr. 3102 in der gesetzlichen Unfallversicherung; Keine besonders erhöhte Infektionsgefahr beim Entleeren von Biomülltonnen

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 15. März 2010 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BKV Anl. 1 Nr. 3102; SGB VII § 9 Abs. 1;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Feststellung einer Infektion des Klägers mit Yersiniose als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 3102 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV; im folgenden BK 3102) streitig.