Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 15. März 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Feststellung einer Infektion des Klägers mit Yersiniose als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 3102 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV; im folgenden BK 3102) streitig.
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