Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 02. Mai 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung der Berufskrankheit (BK) Nr. 2109 ("Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können") der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV).
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