LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.08.1997 L 2 U 2804/96
Normen:
BKVO Anl. 1 Nr. 2108, Anl. 1 Nr. 2109;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 09.09.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 1341/96
Anerkennung einer Berufskrankheit bei bandscheibenbedingten Erkrankung der Wirbelsäule
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.08.1997 - Aktenzeichen L 2 U 2804/96
DRsp Nr. 2006/23888
Anerkennung einer Berufskrankheit bei bandscheibenbedingten Erkrankung der Wirbelsäule
Liegen an der gesamten Wirbelsäule oder den großen Gelenken gleichmäßig verteilte degenerative Veränderungen vor, so spricht dies gegen einen ursächlichen Zusammenhang zwischen schädigenden Einwirkungen und einer vorhandenen Gesundheitsstörung. In diesen Fällen ist nur ausnahmsweise eine Anerkennung der beruflichen Belastungen als wesentliche Teilursache möglich, wenn ausgeprägte arbeitsplatzbezogene Einwirkungen bestanden haben und die Erkrankung im LWS-Bereich erkennbar einen größeren Schweregrad erreicht hat als in den anderen Wirbelsäulenabschnitten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BKVO Anl. 1 Nr. 2108, Anl. 1 Nr. 2109;
Vorinstanz: SG Karlsruhe, vom 09.09.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 1341/96