SG Mannheim, vom 25.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 1493/01
Anerkennung einer Anpassungsstörung als mittelbare Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2007 - Aktenzeichen L 1 U 3064/04
DRsp Nr. 2008/16803
Anerkennung einer Anpassungsstörung als mittelbare Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung
Eine Anpassungsstörung mit depressiver Symptomatik kann sich als mittelbare Unfallfolge auch erst geraume Zeit nach dem Unfallereignis entwickeln, wenn sich durch die unfallbedingte Leistungsinsuffizienz die berufliche Neuausrichtung und persönliche Perspektiven zerschlagen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]